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Schwerpunkte

Strafrecht

Wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist der Gang zum Anwalt für Strafrecht unumgänglich. In Duisburg steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Arnd Waffenschmidt zur Verfügung, um Sie zu beraten und vertreten. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin in unserer Kanzlei zu vereinbaren.

 

Ihr Anwalt für Strafrecht erklärt: Das müssen Sie wissen

Meist erfährt der Betroffene durch die Ladung zur polizeilichen Vernehmung davon, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dann ist es jedoch auch so, dass aus Sicht der Ermittlungsbehörde konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen haben könnte.

Das bedeutet in der Regel allerdings, dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei versuchen werden, Ihnen als Beschuldigtem die Begehung einer Straftat nachzuweisen. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, der polizeilichen Ladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten. Wir als erfahrene Anwälte für Strafrecht raten hiervon auch grundsätzlich ab, und zwar aus folgenden Gründen:

Sie mögen zwar womöglich vermuten, welches Geschehen zu der Einleitung des Strafverfahrens geführt hat, wissen aber nicht, was der Anzeigenerstatter bei seiner Anzeige zu Protokoll gegeben hat. Aus Ihrem persönlichen Umfeld wissen Sie jedoch auch, dass Ihnen bei der Klärung von Streitigkeiten „das Wort im Mund umgedreht“ werden kann und Ihre Schilderungen beim Gegenüber nicht so ankommen, wie Sie es wollen oder meinen.

Zudem überschätzen sich viele Menschen, indem sie denken, sie könnten durch „clevere Einlassungen“ ihr Gegenüber von ihrer Unschuld überzeugen. Hierbei übersehen sie, dass ihnen ein Profi mit langjähriger Vernehmungspraxis gegenübersitzt.

Dies kann im Strafverfahren katastrophale Folgen haben! Deswegen sollten Sie immer einen Anwalt an Ihrer Seite haben, der Sie während dieser Zeit unterstützt.

 

Ihr Rechtsanwalt begleitet Sie bei jedem Schritt

Wir als von Ihnen beauftragte Strafverteidiger haben das Recht, in jedem Stadium des Verfahrens die Ermittlungs- oder Gerichtsakten einzusehen, um dann nach Kenntnis des Akteninhalts mit Ihnen besprechen zu können, ob und in welchem Umfang es sinnvoll erscheint, Ihre Sicht der Dinge zu schildern oder ergänzende Stellungnahmen abzugeben.

Es mag nach Abwägung des Sachverhaltes auch sinnvoll sein, gar keine Einlassung abzugeben, wenn sich nach dem Studium der Akte ergibt, dass die bisherigen und die etwaig zu erwartenden Ermittlungen nicht für eine Anklageerhebung oder Verurteilung reichen. Das Schweigen des Beschuldigten ist ein gesetzlich verbrieftes Recht, welches Ihnen nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden darf.

Es kann jedoch ebenso sein, dass die Tat gut ausermittelt und nicht zu bestreiten ist. Allerdings haben auch die Begleitumstände der Tat und die Person des Täters maßgeblichen Einfluss auf die Frage, ob es zu einer Verurteilung kommen muss, ob eine Geld- oder Haftstrafe droht oder ob das Verfahren nicht – eventuell gegen eine Geldauflage – eingestellt werden kann. Dies in Absprache mit Ihnen gegenüber dem Staatsanwalt oder dem Richter in jedem Verfahrensstadium für Sie positiv darzustellen, ist ebenfalls unsere Aufgabe als Strafverteidiger.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht

Wir sind seit vielen Jahren als Strafverteidiger tätig und haben unseren Job gelernt. Die wertvollen Erfahrungen im Umgang mit der Justiz und sonstigen Behörden helfen uns bei unserer Arbeit. Aussagen wie „Das machen wir schon!“ werden Sie von uns nicht hören. Solche Äußerungen mögen zwar zunächst beruhigen, helfen jedoch nicht, wenn das Urteil letztendlich doch nicht den erwarteten Inhalt hat. Das Ergebnis dann auf den Richter zu schieben, hilft Ihnen auch nicht weiter.

Vielmehr sind wir dafür da, Sie mit unserer Erfahrung zu verteidigen und Sie in jedem Stadium des Verfahrens objektiv und ehrlich über die Risiken zu informieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Das gilt natürlich ebenfalls in Bußgeldverfahren, wenn es zum Beispiel darum geht, wegen eines Verkehrsverstoßes die Verhängung eines Fahrverbotes oder den Entzug einer Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Strafrecht in Duisburg und vertrauen Sie auf eine professionelle und umfassende Beratung und Unterstützung. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

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